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USP = Unique Selling Proposition bzw. Alleinstellungsmerkmal oder Erfolgsfaktor.

Ob zufriedene oder unzufriedene Mitarbeiter*innen, teure oder günstige Angestellte, gutes oder mittelmäßiges Praxispersonal, alle haben eines gemeinsam: Sie sind verantwortlich für in etwa 35% der Gesamtkosten einer Praxis.

Auch wenn über Effektivität oder Produktivität an dieser Stelle noch kein Urteil gefällt werden kann, ist an den Kosten erstmal nicht zu rütteln, da für einen reibungslosen Ablauf in der Praxis gut eingespieltes Personal notwendig ist.

Das Stichwort Zuverlässigkeit sollte in dieser Betrachtung noch eine Rolle spielen, denn zusätzlich zum Fachkräftemangel haben wir in Deutschland einen zunehmend ernst zu nehmenden Krankenstand, der jede Personalplanung zu Nichte machen kann. Waren es 2019 noch in etwa 15 durchschnittliche Fehltage, wurden 2023 schon fast 20 gezählt. Diese Zunahme um beinahe 1/3 ist nicht nur besorgniserregend, sondern führt zu dem Schluss, dass man hier als Arbeitgeber aktiv werden muss.

Wenn rein das Symptom der zunehmenden Krankschreibungen betrachtet wird, läge die Schlussfolgerung nahe, dass man die zusätzlichen Fehlzeiten durch weiteres Personal auffangen müsste. Dies verursacht nicht nur mehr Kosten, sondern ist in Zeiten eines immer schwieriger werdenden Arbeitsmarkts auch keine einfache Aufgabe.

Hierzu ein kurzes vereinfachtes Beispiel ohne Überstundenkompensation oder andere Faktoren:

Monatliche Betrachtung:

Praxis mit 6 Vollzeit ZFA (2.500€ Bruttogehalt + 20% Arbeitgebernebenkosten) 6 x 3.000€
20 Krankentage pro MA entspricht in etwa einer halben Vollzeitstelle 0,5 x 3.000€
In Summe ohne Krankentage: 18.000€
In Summe mit Krankentagen: 19.500€

In der Jahresbetrachtung bedeutet dies in dieser vereinfachten Rechnung 18.000€ Mehrkosten durch einen erhöhten Krankenstand.

Grundsätzlich ist daher wichtig auf die Ursachen näher einzugehen und diesen entgegenzuwirken. In Deutschland erfreuen sich mittlerweile mehr als 2 Millionen Angestellte über eine betriebliche Krankenzusatzversicherung mit bspw. Vorsorgeleistungen (auch im Prophylaxebereich in der eigenen Praxis möglich) die die GKV nicht übernimmt oder kostenintensive Zuzahlungen bei Brillen, orthopädischen Einlagen oder der Physiotherapie mit auffängt.

Neben dem Entgegenwirken von Krankheitstagen hat man beiläufig auch noch eine kostengünstige Mitarbeiterbindungsmaßnahme eingeführt und kann auch Angestellten, die eventuell ansonsten aufgrund von Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekommen hätten, Ihnen diesen ermöglichen. Hier ist die genaue Betrachtung der Bedingungswerke nötig aber in vielen Fällen lassen sich Vorerkrankungen über das eingereichte Kollektiv und/ oder stark verkürzten Gesundheitsfragen mitabsichern.

Eine betriebliche Krankenversicherung ist hierbei in verschiedenen Formen ausgestaltbar. Hier haben Sie als Arbeitgeber die Wahl aus Budgettarifen, die bis zu einem gewissen Betrag (dem festgelegten Budget) Zuzahlungen und Kosten übernehmen oder klassische Zusatzversicherungen, die Bereiche der gesundheitlichen Versorgung absichern. 

Auch hybride Varianten sind möglich wie zum Beispiel:

300€ Budget für Physio, Brille, Hörgeräte etc. pro Jahr

 + Zahnprophylaxe

+ Vorsorgeuntersuchungen

=

30€ pro Mitarbeiter pro Monat

Hochgerechnet auf das obige Beispiel wären dies 2.160€ mehr Aufwand in der Praxis pro Jahr für einen signifikanten Baustein der Mitarbeiterzufriedenheit und des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Angenommen man schafft es hierdurch die Krankentage um 2 Tage pro Jahr pro Mitarbeiter zu reduzieren, hat man die Kosten direkt wieder aufgefangen.