Jeder 4. Erwerbstätige scheidet vor Erreichen des Rentenalters wegen Krankheit oder Unfall aus dem aktiven Berufsleben aus. Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Als Zahnärztin oder Zahnarzt benötigen Sie für Ihren Beruf eine gute Sehfähigkeit, handwerkliches Geschick, einen gesunden Rücken und vieles mehr, um leistungsfähig zu sein.
Die gute Nachricht:
Jeder Zahnarzt/ jede Zahnärztin, ist Pflichtmitglied in einem Zahnärzteversorgungswerk und automatisch gegen den Verlust seiner Arbeitskraft hierüber abgesichert. Bei festgestellter Berufsunfähigkeit wird die Berufsunfähigkeitsrente bis zur Erreichung der Regelaltersrente bezahlt (unterschiedliche Regelungen in den Versorgungswerken hierzu (65 – 67 Jahre).
Hierzu ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Einen Anspruch erhält man ab Beginn der Mitgliedschaft. Versorgungswerkmitglieder sind zwar über ihre Zahnärzteversorgung gegen den Fall der “vollständigen” Berufsunfähigkeit abgesichert, jedoch muss in den meisten Fällen die berufliche Tätigkeit komplett eingestellt werden, um eine BU-Rente dauerhaft aus dem Versorgungswerk zu erhalten.
Die Absicherung über die berufsständigen Versorgungswerke greift erst spät, in der Regel erst bei 100% Berufsunfähigkeit und es kann in andere Berufe verwiesen werden, wie Bsp. Gutachtertätigkeiten. (Abhängig vom Versorgungswerk)
Eine BU Absicherung nur vom Versorgungswerk kann somit unzureichend sein. Leistet sie doch erst ab 100% und ist sie für sich allein in der Höhe in der Regel nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel bereits ab 50% Berufsunfähigkeit. Zudem gibt es neben der Förderung zur Reintegration in den Arbeitsplatz die Möglichkeit bis zu 80% des ehemaligen Berufs wieder aufzunehmen, ohne auf die Rente verzichten zu müssen. Dies ermöglicht einen stufenweisen ausgerollten Wiedereintritt in den alten Beruf oder eine Testphase, in der jeder für sich entscheiden kann, ob er/ sie der Belastung noch gewachsen ist.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen, die man sich bei der Thematik stellen sollte:
- Ist die Aufgabe des zahnärztlichen Berufs für einen vorstellbar im Berufsunfähigkeitsfall?
- Möchte ich mir die Möglichkeit offenhalten auch zum Teil in meinen Beruf als Zahnarzt zurückzukehren?
- Möchte ich auch bei Teil-BU Leistungen beziehen, um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten?
- Habe ich ein ausreichendes finanzielles Polster, um die Entscheidung mit Ihren weitreichenden beruflichen Folgen gründlich zu überdenken?
Unter anderem schaffen Sie durch eine private Absicherung Handlungsspielraum, ob und zu wieviel Prozent Sie wieder wann in Ihren alten Beruf einsteigen möchten. Viele Versicherer helfen an dieser Stelle auch mit zusätzlichen Maßnahmen wie eine Wiedereingliederungs- oder Umorganisationshilfe, die Ihnen es vereinfachen soll, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen.
Wie hoch soll ich mich versichern?
Um diese Frage richtig zu beantworten kommt es auf Ihre Lebenssituation und Ihren Gesundheitszustand an. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele mit Vorerkrankungen in ausreichend finanzieller Höhe eine wohl zu überlegende Investition, da schnell Leistungsausschlüsse oder stark steigende Beiträge ab einem gewissen Alter das Produkt teuer erscheinen lassen.
Wir empfehlen daher grundsätzlich den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits während des Studiums, da die Beiträge zu dem Zeitpunkt noch recht gering und Ausschlüsse, Risikozuschläge und Ablehnungen aufgrund des jungen Alters unwahrscheinlich sind.
Fazit
Kurz und bündig, die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen bei richtiger Auswahl erhöhte Flexibilität, Planungssicherheit und einen vereinfachten Wiedereintritt in den Beruf. Genau aus den Gründen haben die auxmed und der FVDZ e.V. ein eigenes Berufsunfähigkeitskonzept entwickelt. Hier haben Sie die freie Wahl und können auf der kompletten Klaviatur unabhängig von bestehenden Versicherungen rein ergänzend das Konzept nutzen oder eine Komplettlösung erhalten.
Gesondert:
Exklusives BU-Versicherungskonzept für FVDZ-Mitglieder
Der Kooperationspartner auxmed hat für den FVDZ ein eigenes Berufsunfähigkeitskonzept exklusiv für FVDZ-Mitglieder mit folgenden Eckpunkten entwickelt:
- Antrag ohne Gesundheitsprüfung, nur mit sogenannter Dienstobliegenheitserklärung (nicht mehr als 2 Wochen krank im Zeitraum von 2 Jahren vor Versicherungsabschluss)
- Keine Anrechnung von bestehenden Versicherungen und der Versorgungswerksleistungen
- Keine ärztlichen Untersuchungen notwendig
- Erweiterte BU-Absicherung unabhängig von den Versorgungswerken (keine abstrakte Verweisung/ eingeschränkter Verzicht auf konkrete Verweisung; Sonderklausel für Kammerberufe)
- Garantiert 1.500 € Monatsrente mit anpassbarer Dynamik (max. 5% jährlich bis max. 4.500 € Monatsrente)
- Höchsteintrittsalter 50 Jahre
- Zusätzliche optionale Bausteine: Arbeitsunfähigkeitsklausel, Pflege-Baustein, Leistungsdynamik möglich
Nähere Informationen zu diesem Angebot bei dem Kooperationspartner des FVDZ auxmed!