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Der Praxisverkauf bzw. die Praxisübernahme stellt nicht nur innerhalb der direkten Übergabe eine große Herausforderung dar, sondern es erwarten einen einige Aufgaben, an die man vielleicht vorab nicht gedacht hätte.

Hierunter zählen unteranderem:

  • Welche Verträge müssen übernommen werden?
  • Wie lange besteht der Mietvertrag noch und kann ich in diesen einsteigen?
  • Welche Versicherungen sind notwendig bzw. welche sollten übernommen werden?
  • Was gibt es bei betrieblichen Altersvorsorgen zu beachten?

…und die leider häufig vernachlässigte Frage:

Was passiert eigentlich, wenn der Praxiskäufer oder -verkäufer vor der Übergabe verstirbt oder längerfristig erkrankt?

In Zeiten in denen die Nachbesetzung, vor allem in den ländlichen Gebieten immer schwieriger wird und zahnmedizinischer Nachwuchs eine breite Auswahl an Möglichkeiten besitzt, kann der Ausfall in der Übergangszeit das Aus für den Fortbestand der Praxis bedeuten.

Der Beratungsalltag zeigt auf, dass die Übergangszeit innerhalb der Praxis, in der der potenzielle Nachfolger in die Praxis hineinwächst, eine der kritischsten Phasen darstellt.

Aus finanzieller Sicht kann der Ausfall des Nachfolgers dazu führen, dass kurzfristig ein weiterer niederlassungswilliger Kollege oder Kollegin gefunden werden muss, der/ die die Praxis übernimmt.

Der kürzere Zeithorizont schmälert die Wahrscheinlichkeit einen guten Preis für das Lebenswerk zu erzielen. Der Zeithorizont spielt hierbei eine wichtige Rolle und ist vor allem bei längeren Eingliederungsphasen vom Angestelltendasein bis hin zur Übernahme aber nicht nur für den Abgeber von besonderer Wichtigkeit.

Sofern der Abgeber in der Zwischenzeit schwer erkrankt oder im worst case durch Tod oer Berufsunfähikeit ausfällt, fehlt neben dem Erfahrungsschatz und dem Mentoring auch die Bindung zu den Patienten und Mitarbeitern. Zudem muss die Praxis inklusive der Fixkosten für zwei Behandler*innen aufgefangen werden.

Für diese Besonderheit werden meist nur unzureichende Vorkehrungen getroffen oder aber erst besprochen, wenn der Schadensfall eingetreten ist.

Im Besonderen gilt dies bei der Familiennachfolge, da nicht nur der betriebliche Teil unte dem Schicksalsschlag leidet.

Doch was kann man dagegen tun?

Hier bedarf es einer genauen Betrachtung der Kaufvertragsgestaltung und der Vereinbarungen, die getroffen werden zur Übernahme.

Um die Problematik herunterzubrechen, bedarf es einer Lösung für die folgenden Fragestellungen:

  • Todesfallabsicherung
  • Berufsunfähigkeit
  • Längere Krankheit
  • Ändernde Lebensumstände

Wichtig ist hierbei, dass man immer beide Seiten betrachten sollte und zwar zum einen die Abgeber- und auch die Übernehmerseite.

Der erste Punkt ist einfach gelöst, indem man für die Zeit der Übergabe eine Risiko Lebensversicherung auf die jeweils andere Person abschließt. Die Höhe sollte mindestens den Kaufpreis betragen und zusätzlich Fall die Praxiskosten für ca. 1-2 Jahre decken.

So ist im Falle des Ablebens für wenig Geld der Kauf abgesichert und für den worst case vorgesorgt. Selbst wenn sich daraufhin kein Nachfolger finden ließe, würde der Abgeber seinen Kaufpreis erhalten oder im umgekehrten Fall, der Übernehmer ein gutes finanzielles Polster um die Unwägbarkeiten einer schwierigen Anfangsphase entgegen zu treten.

Der 2. und 3. Punkt wiederum bedarf einer genauen Analyse, da es hier verschiedene Möglichkeiten gibt, dieses darzustellen. Naheliegend wäre eine gegenseitige Absicherung für eine schwere Erkrankung mit einem Einmalbeitrag. In der Argumentation und der Kausalkette ähnelt die Gestaltung sehr der Todesfallabsicherung, doch gibt es hier mehrere Besonderheiten.  Zum einen ist mit zunehmendem Alter eine gegenseitige Absicherung schwieriger, da die Versicherer, die Risiken im höheren Alter unterschiedlich bewerten bzw. für verschiedene Erkrankungen auch andere Risikomaßgaben in der Prüfung haben.

Daher sollte grundsätzlich über eine gegenseitige Absicherung nachgedacht aber für die Produktauswahl ein Experte mit hinzugezogen werden.