In etwa 1,25% der deutschen Bevölkerung erleidet im Jahr einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder erhält eine Krebsdiagnose.
Auf eine Person runtergebrochen beläuft sich das Krebsrisiko für einen Mann auf 50,7% und für Frauen auf 42,8%, wenn man die Lebensspanne zu Grunde legt.
Für jedes Praxisrisiko, ob es die Betriebsunterbrechung, Leitungswasser, Elementarschaden oder Ähnliches ist, sollte man entsprechend abgesichert sein und es liegen Notfallpläne vor, was zu tun ist, sofern der Ernstfall eintritt.
Im Privaten oder auf die eigene Person bezogen sieht dies meist anders aus und vor allem ist der folgende Denkanstoß eklatant wichtig:
Welche Versicherung zahlt eigentlich welchen Betrag bspw. Bei einer Krebserkrankung?
Die Unfallversicherung zahlt primär nicht, außer es wurden entsprechende Bausteine zu Erkrankungen in der Police mit aufgenommen.
Das Krankentagegeld zahlt einen entsprechenden Tagessatz für die Zeit in der Sie krankgeschrieben sind, bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit oder bis zum Ende des vereinbarten Leistungszeitraums.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, insofern man mit entsprechendem Prozentsatz berufsunfähig ist. Doch ist man aufgrund einer der obigen oder anderer Diagnosen direkt berufsunfähig? In vielen Fällen nicht, vor allem nach Auslegung der zahnärztlichen Versorgungswerke oder mit entsprechenden Hürden, die den Wiedereintritt in den Beruf massiv erschweren. Daher auch hier der Tipp, dass man sich entsprechend privat neben dem Versorgungswerk mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichert. In der Regel erhalten Sie hieraus entsprechend nach Ablauf der Karenzzeit (meistens mit der Prognose über 6 Monate krank zu sein) eine monatliche BU-Rente.
Diese Rente dient dem Lebensunterhalt, doch selten sind hierdurch Investitionen gedeckt, die durch etwaige Einschränkungen oder eine verminderte Arbeitskraft entstehen.
Die gestellte Frage führt Einen zu folgendem Problem: Einmalige Investitionen oder aber zu leistende Kapitaldienste für Finanzierungen, Praxisdarlehen oder notwendige Anschaffungen sind für den obigen Fall in keiner Versicherung adäquat abgebildet.
Eine Lösungsmöglichkeit bildet eine Dread-Disease Versicherung ab, die ursprünglich von einem Ihrer humanmedizinischen Kollegen erfunden wurde. Dr. Marius Barnard und sein Bruder Christiaan Barnard sind daher nicht nur die ersten Chirurgen, die eine Herztransplantation durchführten, sondern auch die Köpfe hinter der Versicherung, in der eine Einmalzahlung (diese ist in der Regel Einkommenssteuer frei) bei schweren Erkrankungen vereinbart wird.
Sie erkannten, dass viele Ihrer Patienten zwar genesen, doch im Anschluss an massiven finanziellen Schwierigkeiten gelitten haben. Daraufhin entschlossen Sie sich im Jahr 1983 zusammen mit einem Versicherungsunternehmen die erste Dread-Disease Police zu entwickeln. In England und Amerika gang und gäbe, ist diese Form der Versicherung in Deutschland bisher kaum bekannt.
Wichtig ist hierbei, dass über das Geld frei verfügt werden kann und es der versicherten Person obliegt, ob das Geld für eine temporäre Haushaltshilfe, Pflegekraft, zur Tilgung einiger Darlehen dient oder es dazu verwendet wird, den Alltag mit baulichen Maßnahmen zu vereinfachen. Gleiches gilt auch für Rehamaßnahmen oder Ähnliches.
Um im Fall der Fälle entsprechend abgesichert zu sein, bedarf es im Vorhinein der genauen Analyse und Gegenüberstellung verschiedener Absicherungsmöglichkeiten.
Jede Versicherung hat vielleicht ähnliche Krankheitskataloge, jedoch unterscheiden sich die Diagnosen in manchen Fällen schon immens.
Auch im Bereich der Zusatzleistungen zeichnet sich ein ähnliches Bild ab, sodass es, wie so häufig auf den Einzelfall ankommt. Neben dem Argument der Bonusleistungen ist vor allem die Beitragsgestaltung bei Vorerkrankungen, Teilausschlüssen oder Ablehnungen genauestens zu eruieren, da sich die Berechnungsgrundlagen vieler Versicherer stark unterscheiden.
Im Allgemeinen lassen sich von 25.000 € bis zu mehreren Millionen über eine solche Versicherung absichern und dies auch über das Renteneinstiegsalter hinaus. Dies führt dazu, dass sich ein solches Produkt auch in Kombination mit einem Todesfallschutz zur Darlehensabsicherung oder Absicherung eines Kapitaldienstes eignet. Bei einigen Versicherern sogar bis Endalter 100.
So kann nicht nur der sprichwörtliche „frühe Vogel“ zum Erfolg kommen, sondern auch zu späterer Zeit sich ein solches Absicherungskonzept noch rechnen lassen.
Alternativ:
So gilt sprichwörtlich nicht nur „Der frühe Vogel fängt den Wurm“, sondern auch „Der späte Wurm entkommt dem Vogel“. Ein solches Absicherungskonzept rechnet sich also auch zu einem späteren Zeitpunkt!