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In der Beratung fällt häufig auf, dass Regelungen zum Thema Tod, Krankheit und Berufsunfähigkeit meist nicht vernünftig geregelt werden. In BAG-Verträgen findet man hierzu eine Vielzahl an Variationen, die einer genaueren Betrachtung bedürfen. Für die juristische Einschätzung bedarf es der Analyse durch einen fachkundigen Juristen.

Nützlicher Tipp: Hierfür steht Mitgliedern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte e.V. die juristische Mitglieder-Erstberatung zur Verfügung, die an vielen Stellen zu einzelnen Passagen schon Klarheit verschaffen kann.

Für den Todesfall eines BAG-Partners sollte vorgesorgt werden, um zum einen den Fortbestand der Praxis und die Patientenversorgung sicherzustellen. Zum anderen besteht so schnell Klarheit für die Erben, denen so unnötige Bürokratie und langjährige Verfahren erspart bleiben.

Grundsätzlich sollte so vorgesorgt werden, dass zum einen Erben auch ohne direkten Nachfolger ausgezahlt werden können und die Anteile innerhalb der Praxis verbleiben. Ein Sonderfall wäre hier die familiäre Nachfolge oder die geregelte Nachfolge, durch einen im Vorhinein ausgewählten Zahnarzt oder einer Zahnärztin.

Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass genügend Kapital vorhanden ist, um die Kapitalkonten des ausscheidenden BAG-Partner ausgleichen zu können, offene Forderungen beglichen werden können und Vertreterkosten innerhalb der Praxis für einen überschaubaren Zeitraum abgedeckt sind.

Dabei ist in der heutigen Zeit zu bedenken, dass gutes Personal oder Nachfolger nur schwer zu finden sind. Dies gilt mittlerweile nicht nur in strukturschwachen, sondern auch in urbanen und attraktiveren Regionen.

Ein Vorschlag wäre hierzu sich innerhalb regelmäßiger Abstände zu dem Thema auszutauschen und Musterberechnungen des Steuerberaters vorliegen zu haben.

 

Wie soll der Wert der Abfindung bemessen werden?

Neben dem Sachwert, inklusive etwaiger Kapitalbestände ist der „Goodwill“ bzw. immaterielle Wert der Praxis entscheidend. Hier ist es ratsam sich im Vorhinein auf eine Methode im BAG-Vertrag zu einigen. Diese sollte in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und einhergehender Musterberechnungen erfolgen.

Sofern dies schon festgelegt ist, sollte eine aktuelle Einschätzung des Praxiswerts und der jeweiligen Abfindungen eingeholt werden.

 

Wie sollte unter den Partnern eine Absicherung für den Todesfall ausgestaltet werden?

Es bestehen an dieser Stelle viele Möglichkeiten und Wege dieser Situation zu begegnen. Es sollte hierbei auch nicht außer Acht gelassen werden, dass das Todesfallrisiko niemals isoliert, sondern immer im Bezug und in enger Abstimmung mit der Krankheits- und Berufsunfähigkeitsabsicherung betrachtet werden sollte.

Ferner ist mit einzukalkulieren, dass Vorerkrankungen und das Alter eine Absicherung mit zunehmendem Alter erschweren bzw. sogar unmöglich machen können.

Doch ist das Risiko, vor allem für Existenzgründer*innen und -einsteiger am höchsten, denn falls ein älterer Praxispartner verstirbt, kommt zur bestehenden Praxisfinanzierung noch die zusätzliche Belastung einer Abfindung für die Erben hinzu.

Um die Ansprüche von Ehepartnern, Kindern und weiteren Erben gegenüber der Praxis abzufedern ist daher eine gegenseitige Todesfallabsicherung das Minimum der finanziellen Absicherung.

Aber Vorsicht: Bei falscher Ausgestaltung werden die Ansprüche aus den Versicherungen Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuerlich relevant. Hier ist die enge Kooperation des Steuerberaters zusammen mit dem Versicherungsmakler entscheidend, um eine geeignete Lösung für die jeweilige Praxiskonstellation zu finden.

Was passiert bei schwerer Erkrankung oder einer Berufsunfähigkeit?

Wie die obige Analyse zeigt, ist vor allem die Vorarbeit entscheidend, um auf einer breiten Grundlage eine für alle Parteien faire und sinnvolle Lösung zu finden.

Gleiches gilt bei längerer Krankheit und einer Berufsunfähigkeit. Eine einheitliche und pauschale Lösung ist dabei schwer zu finden. Es kommt vielmehr auf die Ausgangslage innerhalb der Praxis an und welche Vertretungs-, Gewinn-, Kostenverteilungs- und Abfindungsmodalitäten für den Fall vereinbart wurden. Entsprechend der angeführten Kriterien lässt sich dann individuell ein Konzept erarbeiten. Ein Tipp wäre allerdings, sich den bestehenden Vertrag genauer anzuschauen und die jetzigen Modalitäten an einem Whiteboard grafisch zu modellieren. Immer mit der Fragestellung: Was passiert wann mit wem und welche Kosten kommen auf welche Partei zu?

Sobald etwas unklar wird oder an einer Stelle ein großes Fragezeichen entsteht, sollte hier genauer nachgefasst werden.