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Die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Praxis ist für viele angehende Mediziner und Zahnärzte ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung ihrer beruflichen Träume. Traditionell wird dabei oft die Risikolebensversicherung als Absicherung gewählt, um die Hinterbliebenen im Todesfall des Darlehensnehmers zu schützen. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass wenn es zur finanziellen Schieflage einer zahnärztlichen Praxis kam, schwere Krankheiten einer der häufigsten Auslöser ist. Hier geht es nicht nur um die eigene Schaffenskraft als Behandler, sondern auch vermehrt um Schicksalsschläge im engeren Umfeld, die einen zwingen Prioritäten fernab der Praxis zu setzen.

In der Kreditprüfung werden allerdings nur in Einzelfällen Berufsunfähigkeit und längere Krankheit mitberücksichtigt, weshalb die Bank mit einer einfachen Risiko Lebensversicherung, mit einer Todesfallsumme an die Bank abgetreten wird.

Wie sinnvoll eine zusätzliche Absicherung sein kann, ist maßgeblich von der eigenen finanziellen Situation abhängig. Sofern man einen genügenden finanziellen Puffer besitzt, der einen Großteil des Kapitaldienstes für 1-2 Jahre abdecken kann und keine größeren weiteren Investitionen anstehen, wie eine Baufinanzierung, ist die obige Überlegung vielleicht obsolet. Allerdings sollte auch hier bedacht werden, dass man auch für solche Situationen eines Worst-Case Szenarios Lösungen parat haben sollte und im Vorhinein gemeinsam mit den engsten Vertrauten darüber nachdenken. Es ist daher mehr als ein kleiner Denkanstoß über eine Dread Disease Versicherung nachzudenken – insbesondere im Kontext von Praxisfinanzierungen.

  1. Kostspielige Behandlungen und Einnahmeausfall: Eine ernsthafte Krankheit kann nicht nur hohe medizinische Kosten für die Behandlung und Nachsorge verursachen, sondern auch zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Ausfall des Einkommens führen. Die finanziellen Belastungen können sich schnell summieren und die Rückzahlung des Praxisdarlehens gefährden. Eine Dread Disease Versicherung bietet hier eine zusätzliche finanzielle Sicherheit.
  2. Fortführung der Praxis trotz Krankheit: Im Falle einer schweren Krankheit, die den Praxisinhaber arbeitsunfähig macht, ist es entscheidend, dass die Praxis weitergeführt werden kann. Eine entsprechende Versicherung kann helfen, die finanziellen Mittel bereitzustellen, um temporäre oder permanente Einkommensverluste auszugleichen und die Praxis aufrechtzuerhalten.
  3. Spezifische Deckung für Praxisrisiken: Dread Disease Versicherungen können spezifische Krankheiten abdecken, die für Mediziner und Zahnärzte besonders relevant sind. Dies könnte beispielsweise Krebserkrankungen, Schlaganfälle oder Herzinfarkte umfassen – Krankheiten, die nicht nur persönlich schwerwiegend sind, sondern auch die berufliche Tätigkeit stark beeinträchtigen können.
  4. Rückzahlung des Praxisdarlehens bei Krankheit: Anders als bei einer Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall greift, kann eine Dread Disease Versicherung auch im Fall schwerer Krankheiten Leistungen erbringen. Dies ermöglicht es dem Praxisinhaber, trotz gesundheitlicher Herausforderungen die laufenden Darlehensverpflichtungen zu erfüllen.
  5. Ganzheitliche Absicherung für Praxisinhaber: Die Kombination aus Risikolebensversicherung und Dread Disease Versicherung bietet eine umfassende Absicherung für Praxisinhaber. Während die Risikolebensversicherung die finanzielle Sicherheit der Familie im Todesfall gewährleistet, sichert die Dread Disease Versicherung die Kontinuität der Praxis und schützt vor den finanziellen Folgen schwerer Krankheiten.

In der Welt der Praxisfinanzierungen ist die Ergänzung einer Dread Disease Versicherung zur Risikolebensversicherung eine sinnvolle Entscheidung. Sie bietet nicht nur Schutz vor finanziellen Risiken bei schweren Krankheiten, sondern auch eine strategische Absicherung, um die Vision einer erfolgreichen und stabilen Praxisrealisierung aufrechtzuerhalten.