Viele praxisinternen Versicherungen benötigen jedes Jahr die aktuellen Praxisdaten. Doch häufig beginnt das Jahr wie es endete und Themen rund um die Organisation sowie administrative Aufgaben rücken im Praxisalltag in den Hintergrund. Dies kann für den Praxisinhaber zu teuren Leistungsausschlüssen und Kürzungen im Schadensfall führen.
Inhalt- und Ertragsausfallversicherung
Für die Inhaltsversicherung der Praxis, in der der Ertragsausfall bei Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar und Elektronik mit abgesichert ist, sind die maßgeblichen Größen Praxisumsatz und der Wert des Praxisinventars. Hierbei kann der kürzlich erhaltene Jahresabschluss Aufschluss bieten. Es ist daher umso wichtiger, dass Umsatzhöhen/ -änderungen den Versicherern mitgeteilt werden, sodass im Schadensfall eine Unterversicherung bei der Ertragsausfallabsicherung ausgeschlossen werden kann und unabhängig von der Höhe des Schadens der Praxisinhaber nicht auf den Kosten einer schadenbedingten Betriebsunterbrechung anteilig sitzen bleibt.
Häufig wird zur Berechnung des Werts der Praxisausstattung das Inventarverzeichnis des Steuerberaters zur Rate gezogen. Hieraus ergibt sich im nächsten Schritt die Basis für die Berechnung der Versicherungssumme. In Kombination mit dem Abschreibungsverzeichnis kann dies ein guter erster Indikator sein, der aber grundsätzlich nur ein grobes Bild der Praxis abbildet.
Wichtig ist hierbei, dass bspw. Technik oder Ausstattung, die schon abgeschrieben ist und eventuell vom Vorbesitzer übernommen wurde, auch mit in die Wertermittlung zum Neuwert mit einbezogen wird.
Obwohl z.B. das Sonografie Gerät, die Behandlungseinheit oder das Röntgengerät, mit dem in der Praxis gearbeitet wird ggf. schon abgeschrieben ist, sollte die Medizintechnik/ Einrichtung zum Neuwert für die Ermittlung der Versicherungssumme angeben werden.
Andernfalls testiert ein Schadengutachter im Schadenfall eine massive Unterdeckung und der Versicherer kürzt entsprechend die Entschädigungsleistung, da die Versicherer in der Regel von einer Neuwertbetrachtung ausgehen.
Das Thema Neuwert ist hierbei ein wichtiges Stichwort bei der Vorsicht zu wahren ist. Neuwertklausel heißt nicht gleich Neuwerterstattung. Man findet unterschiedliche Interpretationen der Neuwertdefinition, speziell im Bereich der Medizintechnik und EDV.
Bei Abschluss oder revolvierender Überprüfung der Verträge sollte daher darauf geachtet werden, dass eine eindeutige Neuwertregelung vorliegt. Spätestens bei der erneuten Evaluation der bestehenden Versicherungen ist die Auslegung des Begriffs Neuwertregelung zu hinterfragen.
Die Mitarbeiterzahlen
Neben den Umsatzzahlen und dem Wert des Inventars ist die Mitarbeiter- bzw. Partnerzahl die dritte wichtige Kennzahl. Die Rechtsschutzversicherung bspw. nutzt häufig die Mitarbeiterzahl eines Unternehmens zur Berechnung Ihres jeweiligen Beitrags.
Auch für die betriebliche Altersversorgung und die betriebliche Krankenversicherung ist die Anzahl und Funktion der Mitarbeiter ausschlaggebend.
Um sicher zu gehen, dass Mitarbeiter, die Ihre Praxis verlassen haben, ausgetragen bzw. neue Angestellte mit aufgenommen werden, ist die Absprache mit einem Steuerberater ratsam und eine Information sollte an den Versicherungsberater erfolgen.
Faktoren für Ihre Berufshaftpflicht
Neben Kennzahlen sind weiche Faktoren ein weiterer Punkt, auf dem die Aufmerksamkeit liegen sollte. Hierzu zählen bspw.:
- Erweiterung oder Veränderung des Behandlungsspektrums
- Weiterbildungsassistenten
- Administrative Kompetenzveränderungen, bspw. durch die Übernahme einer leitenden Position eines Mitarbeiter
- Wechsel eines angestellten Arztes auf die Partnerebene
- …
Hier gilt es sich einen Überblick zu verschaffen und im Zweifel eine Checkliste zu erstellen, welche haftungsrelevanten Eckpunkte jährlich bzw. auch unterjährig an Versicherungen zu melden sind, sodass im Haftungsfall kein böses Erwachen droht.
Nächste Schritte
Im Anschluss gilt es den Status-Quo der bestehenden Verträge auf die aktuelle Praxissituation anzupassen und eventuelle Unter-bzw. Überversicherungen und zu hohe Beiträge auf den Prüfstand zu stellen.
Neue Risiken, die im Rahmen der Digitalisierung aufkommen, gilt es zielgerichtet abzusichern. Durch den stetigen Einzug digitaler Systeme und die Erweiterung der Telematik Infrastruktur haben sich datenschutzrechtliche und Cyberrisiken zu großen Gefahrenpotentialen entwickelt. Unsere Empfehlung ist hier möglichst präventiv zu agieren und jährlich den Versicherungsstatus auf den Prüfstand zu stellen.