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Reicht es im Alter? Die betriebliche Altersvorsorge als Lösungsansatz

Haben Sie sich schon einmal Gedanken über Ihren Ruhestand gemacht und wie Sie Ihre wohlverdiente freie Zeit nutzen möchten?

Den meisten gefällt das Bild, gemeinsam mit der Familie, Kindern, Enkeln und Freunden alt zu werden und den neuen Lebensabschnitt frei und unabhängig zu gestalten. Wer das Alter selbstbestimmt genießen möchte, sollte den eigenen Rentenbescheid genau studieren und vorausrechnen, welche zu erwartende Rente ihm zusteht.

Die deutsche Rentenversicherung macht es Ihnen einfach und gibt Ihnen einen Wert an die Hand, den Sie auf der rechten Seite Ihres Rentenbescheids finden. Aber: Neben dieser Prognose sollten Sie beachten, dass durch Inflation die Kaufkraft um durchschnittlich 2% abnimmt. Was heißt das genau?

Ein Beispiel:

Andrea Müller ist 47 Jahre alt, ZFA, ledig und hat ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 24.540 Euro pro Jahr. Sie muss daher zum heutigen Stand noch bis 2039 – also bis zu ihrem 67. Geburtstag – erwerbstätig bleiben, um volle Rentenansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen zu können. Ihre Rente liegt voraussichtlich zwischen 700 und 850 Euro brutto, wenn sie durchgehend einzahlt.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Rentenzahlung von voraussichtlich 850 Euro bei ihrem Renteneintritt nur einer Kaufkraft von ca. 560 Euro nach heutigem Stand entspricht.

Durch die historisch einmalig lange Niedrigzinsphase sowie globale Trends wie die Urbanisierung und den demografischen Wandel hat sich auch die Struktur der Altersvorsorge in den vergangenen Jahren stark geändert. Das obige Beispiel verdeutlicht, dass die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel allein nicht mehr ausreicht, um auch im Alter finanziell unabhängig zu sein ­ ohne Einschnitte bei der eigenen Lebensqualität.

Die genauere Lektüre des jährlichen Rentenbescheids zeigt: Auch von staatlicher Seite wurde diese Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung erkannt:

„Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen künftig geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert, wird eine zusätzliche Absicherung für das Alter wichtiger („Versorgungslücke“). Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie – wie bei Ihrer zu erwartenden Rente – den Kaufkraftverlust beachten.“

Um diese Lücke zu schließen, existieren im deutschen Rentensystem neben der gesetzlichen Rente noch eine zweite und dritte Säule: die betriebliche und private Altersvorsorge.

In diesem Artikel geht es daher um Ihnen angebotene Möglichkeiten, um über den Arbeitgeber steuerlich geförderte und tariflich ausgehandelte Vorteile zu nutzen, damit Sie auch im Alter finanziell unabhängig bleiben.

Um an dieser Stelle Planungssicherheit zu erlangen, ist es wichtig, möglichst frühzeitig zu agieren und zu konsolidieren. Wir möchten Ihnen einen kleinen Leitfaden an die Hand geben, mit dem Sie Ihre Ruhestandsplanung analysieren und justieren können.

Vorgehensweise – Ihre „To-do-Liste“:

1. Grundsatz:

Bei allen Überlegungen zur Altersvorsorge sollte die Tilgung von Darlehen für die selbstgenutzte Immobilie sowie auch für andere Kreditverpflichtungen stets vorrangig betrachtet werden.

„Schuldenfrei im Alter!“

2. Bedarfsplanung:

Ermittlung Ihres monatlichen Kapitalbedarfs nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit:

Hier können Sie Ihre eigenen Zahlen einsetzen:

Warmmiete Bewirtschaftungskosten/ Reparaturen Privathaus
Krankenversicherung
Sonstige Versicherungen/ Hausrat/ Haftpflicht/…
Lebenshaltung/ Lebensmittel/ Kleidung
Kfz (ca. 0,50 € je km)
Urlaub
Sonstiges/ Waschmaschine/ Fernseher/ Computer
Hobby
Summe:  

Erste Berechnung noch ohne Inflationsausgleich (Privatbereich schuldenfrei, keine Kinder in der Ausbildung)

3. Rentenansprüche:

  1. Gesetzliche Rentenversicherung (DRV Deutsche Rentenversicherung)
  2. b) Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
  3. c) Private Altersvorsorge

In Ihrer jährlichen Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden Sie jährlich aktuell über die Höhe Ihrer aktuellen und zukünftig zu erwartenden Rentenanwartschaften informiert.

Hinzu addieren Sie Ihre zusätzlich zu erwartenden Rentenanwartschaften aus geförderten Sparleistungen wie betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente, Rürup-Rente, Bausparen

Und die Ansprüche aus nicht geförderten Sparleistungen wie privat finanzierte Renten/Lebensversicherungen/Banksparpläne/Mieteinnahmen/und ggf. Erbschaften

Achtung: Abzuführende Steuer- und Sozialversicherungsabgaben nicht vergessen!

Empfehlung:

Experten (z.B. Steuerberater) zur Berechnung Ihrer Netto-Rentenansprüche einbeziehen und dabei auch die Inflation berücksichtigen.

4. Abgleich Soll / Ist

Bestehende Netto-Rentenansprüche
– Monatlicher Kapitalbedarf im Alter
Versorgungslücke:

Wie können Sie die betriebliche Altersvorsorge nutzen und was kostet Sie das unterm Strich? Z.B. in Form einer Direktversicherung/Gehaltsumwandlung nach § 3.63 ESTG

Sofern Sie noch länger als 15 Jahre erwerbstätig sind, lohnt sich in der Regel, eine betriebliche Altersversorgung/Betriebsrente über Ihren Arbeitgeber in Erwägung zu ziehen. Der Vorteil: Die arbeitnehmerfinanzierten Rentenbeiträge werden vor Steuern, also aus Ihrem Brutto-Verdienst bezahlt. Zugleich ist der Arbeitgeber seit diesem Jahr für Neuverträge und ab kommendem Jahr auch für Altverträge dazu verpflichtet, diese mit mindestens 15% zusätzlich zu fördern. Für Sie als ZFA kommt neben der gesetzlichen Regelung noch hinzu, dass Sie ­ sofern Ihr Arbeitgeber tarifrechtlich gebunden ist ­ sogar 20% Förderung erhalten.

Diese so genannte Entgelt- bzw. Gehaltsumwandlung steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland zu. So können Sie den Vorteil der nachgelagerten Versteuerung in der Rentenzahlungsphase nutzen und mehr Geld in der Ansparphase einzahlen.

Ein Beispiel:

Bei einer Gehaltsumwandlung von 100 Euro monatlich zahlt Ihr Arbeitgeber eigenständig und verpflichtend 15 Euro bzw. 20 Euro zusätzlich als Anlagebetrag z.B. in eine Direktversicherung nach §3.63 BRSG ein.

Hieraus resultiert ein lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Betrag von entweder 115 Euro oder 120 Euro, der in Ihre Altersvorsorge fließt. Diese zugegebenermaßen komplizierte Form der Beitragszahlung hat den Vorteil, dass Sie die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern erst zum Zeitpunkt der Rente zahlen müssen. Dies bedeutet: Ihr Geld wird in der Ansparphase also nicht vermindert.

Aufgrund der Steuervergünstigungen reduziert sich zusätzlich Ihr Netto-Aufwand ­ bei einem Beitrag von 115 Euro/120 Euro werden Ihnen netto lediglich rund 53 Euro pro Monat weniger ausgezahlt, sofern Sie nicht verheiratet sind. Wenn Sie verheiratet sind, beläuft sich der Netto-Aufwand auf gut 80 Euro.

Zu beachten gilt hierbei:

Dieses Modell führt zu geringeren Ansprüchen aus der Sozialversicherung, da die Beiträge von Ihrem Brutto-Einkommen abhängen und dieses durch die Entgeltumwandlung verringert wird.

Wann muss das Geld denn jetzt versteuert werden?

Bei der Renten- oder Kapitalauszahlung erfolgt die nachgelagerte Versteuerung sowie ggf. der Einzug von Krankenkassenbeiträgen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) .Die Abgabe von Krankenkassenbeiträgen steht aktuell in der öffentlichen Diskussion.

Auf den ersten Blick könnte es den Anschein erwecken, dass so der anfängliche Steuervorteil nur Augenwischerei ist. Hierzu jedoch ein kleines Beispiel:

Variante A:

Heute lege ich mittels BAV 115 Euro brutto (aus ca. 53/ 80 Euro Netto) für 10 Jahre mit 3% Zinsen an. Hieraus erhalte ich einen Wert von 154,55 Euro, den ich zu versteuern habe.

Variante B:

Heute lege ich ohne BAV den Geldbetrag an, der nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aus 100 Euro brutto übrigbleiben ­ ca. 70 Euro netto mit 3% Verzinsung über 10 Jahre ergeben 94,07 Euro. Auf diesen Betrag muss zudem die Abgeltungssteur bezahlt werden.

Arbeitgeberfinanzierte BAV

Neben der arbeitnehmerfinanzierten Variante über die Entgeltumwandlung bieten viele Zahnärzte als Arbeitgeber heute eine in Eigeninitiative übernommene arbeitgeberfinanzierte BAV an, die zusätzlich zu Ihrem Gehalt gezahlt wird.

Hierbei übernimmt der Arbeitgeber die Beitragszahlung im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als zusätzliche Wertschätzung der Arbeit seiner Angestellten.

Neben der freiwilligen Einrichtung kann bei entsprechendem Tarifvertrag ggf. auch eine Verpflichtung des Arbeitgebers vorliegen.

Wichtig: Kein zusätzlicher Aufwand für die ZFA

 

Was mache ich, wenn ich nur noch weniger als 15 Jahre bis zur Rente habe?

Bei einer Laufzeit von weniger als 15 Jahre kann es sein, dass sich eine neu abgeschlossene arbeitnehmerfinanzierte BAV aufgrund der kurzen Laufzeit bis zur Rente weniger eignet.

Neben der privaten Vorsorge aus privaten Lebensversicherungen, Sparplänen, eigenem Eigentum (z.B. eine eigene Wohnung) oder Erbe kann es sich lohnen, die Rentenberatung der DRV in Anspruch zu nehmen. Die Frage ist, ob und wie Sie ggf. Ihre gesetzliche Rente aufstocken können.

Dabei gilt hier ebenfalls: Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen ­ auch eine arbeitnehmerfinanzierte BAV kann sich lohnen.

Ein weiterer Baustein, den Sie in Erwägung ziehen sollten, ist für alle Arbeitnehmer die staatliche Riester Förderung:

Grundzulage pro Jahr:                   175 Euro

Je Kind                                             300 Euro

Folgende Anlagemöglichkeiten mit Riester-Förderung bieten sich Ihnen:

  • Sparplan
  • Fondssparplan
  • Rentenversicherung
  • Fondsrente
  • Bausparvertrag ggf. mit Umwandlung in ein Riester Darlehen…

Bei der Produktauswahl kommt es auf Ihre Risikobereitschaft an.

Je mehr Zeit noch bis zum Renteneintritt bleibt, desto eher kommen Fondsparpläne in Betracht. Ansonsten empfehlen wir eher klassische Produkte mit geringerem Risiko. Ein weiterer Faktor ist die Kostenstruktur der Riester-Produkte: Lassen Sie sich bitte in der Beratung die genauen Kostenstrukturen darlegen und erklären.

Rürup Rente:

 Zahlen Sie mit Ihrem Partner viel Steuern, so kann sich ein Rürup-Vertrag lohnen.

5. Zu welchem Zeitpunkt möchten oder können Sie in Rente gehen?

Ab Jahrgang 1964 oder jünger gilt in der GRV das Renteneintrittsalter 67 Jahre.

Wer 45 Jahre Beiträge zur GRV gezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres die sogenannte abschlagfreie Rente ab 63 in Anspruch nehmen.

6. Zeitfaktor:

Wie viel Zeit habe ich noch bis zur Rente?

Motto: Der frühe Vogel fängt den Wurm!

Zum Ausgleich einer Versorgungslücke sollte frühzeitig ­ also mindestens 20 bis 25 Jahre vor Rentenbeginn ­ die Planung zur Altersvorsorge beginnen. Je länger die Planungsphase, desto größer der Gestaltungsspielraum und desto geringer der laufende finanzielle Aufwand.

 

Beginnen Sie mit der Rentenplanung frühzeitig!

  • Entschuldung z.B. für ein Immobiliendarlehen forcieren, um schuldenfrei im Alter zu sein.
  • Je weniger Zeit noch bis zur Rente bleibt, desto konzentrierter sollte eine sukzessive Umschichtung bestehender Aktienfonds-Sparpläne /Aktienanlagen in risikoärmere klassische Produkte erfolgen. Kapitalerhalt ist wichtiger als hohe Renditen, um in Krisenzeiten sicherer dazustehen.
  • Rentenzahlungen prognostizieren und etwaige Liquiditätsengpässe bzw. Rentenlücken frühzeitig identifizieren.
  • Auf die neu gewonnene Zeit freuen!