Skip to main content

Kaskoschutz für den Zahnarzt und für die Praxis:

Zur Kreditabsicherung ist es sinnvoll die gesamte Darlehenssumme sowie eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung über eine Todesfallabsicherung mittels einer Risiko Lebensversicherung ab zu sichern.

Berechnung der abzusichernden Todesfallsumme :

Praxisdarlehen + ca. 30% Aufschlag für eine evtl. zu leistende Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung im Todesfall + Kontokorrentrahmen.

Wenn der Darlehensnehmer während der Zinsbindungszeit verstirbt, reicht eine Todesfallabsicherung in Höhe des Darlehens meist nicht aus, da die meisten Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung zusätzlich von den Erben verlangen.

Berufsunfähigkeit:

Für den Fall der Berufsunfähigkeit reicht in der Regel die Leistung der Zahnärzteversorgung (leistet bei Berufsunfähigkeit ab 100%) nicht um die Lebenshaltungskosten sowie den Kredit zu bedienen.

Hier sollte bedarfsgerecht ein privater Berufsunfähigkeitsschutz (leistet ab 50% Berufsunfähigkeit) zusätzlich versichert werden.

Krankentagegeld /Praxisausfallversicherung:

Sofern krankheitsbedingt der Zahnarzt als Darlehensnehmer ausfällt, laufen die Praxis und Kreditkosten weiter. Ebenso ist ggf. ein Praxisvertreter zu bezahlen und die Lebenshaltungskosten fallen weiter an. Hier hilft ein(e) Versicherungsfachfrau/mann bei der Bedarfsermittlung.

Berufshaftpflichtversicherung:

Eine Berufshaftpflichtversicherung  die das gesamte eigene Leistungsspektrum absichert ist obligatorisch. Die Deckungssumme sollte mindestens 5 Mio. € betragen.  Bei einer BAG ist es sinnvoll, die Berufshaftpflicht bei einer Gesellschaft für alle Gesellschafter abzuschließen. Damit entschärft sich die Frage des Haftpflichtversicherers, wer für den Schaden ursächliche verantwortlich ist.

Praxis Inventarabsicherung für die Gefahren:

Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser , Sturm, Elementarschäden, Betriebsunterbrechung, Elektronik zum Neuwert

Sofern es zu einem größeren Schaden kommt ist es wichtig, dass die Versicherung eine Neuwerterstattung leistet, damit Unterdeckungen nicht neu finanziert werden müssen.

Grundlage zur Ermittlung der Versicherungssumme hierfür ist das AfA Verzeichnis mit der Angabe der Herstellungs- und Anschaffungskosten.

Ebenso gilt es Praxisumsatz ohne Material und Laborkosten zur Bemessung der Betriebsunterbrechungsversicherung einzubeziehen.

Praxis Rechtsschutzversicherung:

Die Rechtsschutzversicherung dient zur Absicherung des Praxisinhabers sowie seiner Mitarbeiter bei Ihrer Tätigkeit für die Praxis.

Zum Leistungsangebot sollte der Straf- /Disziplinar-Standes -Rechtsschutz sowie der Regress Rechtsschutz gehören.

Leave a Reply