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Der Schritt in die Existenzgründung, ist ein Schritt in das Unternehmertum und schnell rücken neben den medizinischen Aufgaben auch betriebswirtschaftliche Themen in den Vordergrund. Einer der größten und wichtigsten Punkte bei einer Praxisgründung/ -übernahme, einem Einstieg in eine BAG oder bei Neuinvestitionen in eine bestehende Praxis ist im Regelfall die Darlehensaufnahme.

Allgemeines:

Grundlage für ein ausgeklügeltes Darlehenskonzept ist eine sorgfältige Ermittlung des Kapitalbedarfs. Hierzu erforderlich ist die Aufstellung eines detaillierten Investitionsplans nebst einer Berechnung der Anlaufkosten. Die Ermittlung des Investitionsplans mit entsprechendem Detailierungsgrad erfordert Zeit und ist der Ausgangspunkt zur Erarbeitung eines jeden Finanzierungsplans. 

Sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Übernahme müssen die Investitionen auf Ihre Rentabilität hin geprüft werden.

Eine detaillierte Ertrags- und Liquiditätsvorausschau bringt zusätzliche Planungssicherheit. Zur Berechnung des Praxiswertes gibt es keinen einheitlichen Standard und ist oftmals eine Mischkalkulation unter Berücksichtigung des Potentials, dass der Standort mit sich bringt. Hier ist es ratsam einen Gutachter bzw. eine Beratung mit einzubeziehen, die Ihnen anhand einer Standort- und Ertragsanalyse entsprechende Rahmenwerte zur Verfügung stellt.

Eine weitere Voraussetzung für die Kreditgewährung von der Bank ist das Rating für Sie als Kreditnehmer unter Einbeziehung der Kreditfähigkeit, Kreditsicherung und die Bewertung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Das Rating entscheidet mit über die Zinskonditionsgestaltung und erfolgt z.B. bei der KfW über die Einstufung von A-I.

Zur Veranschaulichung am obigen Bsp. liegt in Stufe A bei 10 jähriger Zinsbindung der Nominalzins ca. 6% (stetig ändernd) unter der bei Stufe I.

Die Finanzierungsdauer sollte in der Regel mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der erforderlichen Investitionen übereinstimmen, damit eine Darlehensanhäufung bei zu langen Laufzeiten bei folgenden erforderlichen Reinvestitionen vermieden wird.

Zusätzlich gilt das Prinzip:

„Liquidität vor Rentabilität“

Zu vermeiden ist eine Illiquidität z.B. durch eine zu kurzfristige Finanzierungsdauer mit hohen Tilgungsraten bei langlebigen Wirtschaftsgütern.

Unter Berücksichtigung des Praxiswertes sollte zur Ermittlung des individuellen Finanzplans die folgende Checkliste abgearbeitet werden, um bösen Überaschungen vorzubeugen:

  • Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf?
  • Welche Darlehenslaufzeit ist angemessen?
  • Welche Kreditart ist die Richtige?
  • Welche Zinsbindung ist sinnvoll?
  • Mein Rating bei der Bank?
  • Welche Sicherheiten verlangt die Bank?
  • Ist die Darlehensabsicherung geklärt?

Im nun Folgenden wird Schritt für Schritt auf die obigen Fragen eingegangen, um Ihnen das entsprechende Werkzeug an die Hand zu geben die Selbstständigkeit auf einem breiten Fundament zu beginnen

 

Ermittlung des Finanzierungsbedarf

Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs beinhaltet nicht nur die anfängliche Investition und den verhandelten Kaufpreis. Hierüber hinaus sind verschiedene weitere Ausgaben von Anfang an zu beachten und in die Liquiditätsplanung mitaufzunehmen.

Finanzierungsbedarf bei der Existenzgründung einer Einzelpraxis

  • Investitionskosten für Medizintechnik , Einrichtung , Umbaukosten und Kosten für die Gründungsberatung (Standortanalyse, Businessplan, Marketingberatung, Rechtsberatung für Arbeitsverträge , Mietvertrag, Finanzierungsgestaltung und Absicherungskonzept)
  • Betriebsmittel – für die Anlaufkosten

Zusätzlicher Bedarf bei Kauf einer Einzelpraxis

  • Kosten für die Praxiswertermittlung als Grundlage für die Kaufpreisermittlung
  • Bedarf an zusätzlichen Neuinvestitionen, Umbaukosten,
  • Kosten für den Kaufvertrag

Zusätzlicher Bedarf  bei Einkauf in eine BAG

  • Gestaltung evtl. bestehender Gesamthandschulden der BAG
  • Kosten für die Rechtsberatung für den Kaufvertrag und Neugestaltung des BAG Vertrages

Finanzierung von Investitionen im laufenden Praxisbetrieb:

Bei Neuinvestitionen im laufenden Praxisbetrieb sollte eine AfA kongruente Finanzierungslaufzeit das Ziel sein.

Beispiel: Ein Röntgengerät mit einer AfA Laufzeit/Nutzungsdauer von 8 Jahren sollte mit einer Finanzierung von 8 Jahren und Volltilgung finanziert werden.

Ferner ist es sinnvoll Rücklagen zu bilden, damit Reinvestitionen nicht stets finanziert werden müssen und die Bankabhängigkeit reduziert wird. Sofern Folgeinvestitionen in einer BAG anstehen, können diese als Darlehen der BAG oder aufgeteilt auf die Gesellschafter mit der Bank vereinbart werden.

Bei einem Praxisdarlehen der mit der BAG als Darlehensnehmer haftet jeder Gesellschafter für die gesamte Darlehenssumme.

Zu beachten gilt hierbei:

Dieser Umstand verschlechtert bei jedem Gesellschafter sein eigenes Rating und damit seine Kreditwürdigkeit  bei der Bank.   Diese „Bürgschaft“ für die Mitgesellschafter ist stets bei der Abgabe von Vermögensübersichten für eine Bank mit anzugeben. Eine sinnvolle Alternative ist die Aufteilung der Kreditsumme auf die Gesellschafter:

BAG Finanzierung Zahnarztpraxis Aufteilung Haftung

Als weiterer Vorteil ist die individuelle Liquiditäts- und Darlehensgestaltung zu nennen. Wie im Beispiel  aufgeführt kann dann jeder Gesellschafter abhängig von seiner finanziellen Situation seinen anteiligen Finanzierungsbeitrag über 25.000.-€ leisten.

Somit gestaltet jeder Gesellschafter seine Zahlungsverpflichtung selbst und haftet nur für sein investiertes Kapital und nicht für die volle Summe bei einer Gestaltung über die BAG als Darlehensnehmer.

 

Vorausschauende Finanzierungsplanung:

Bei der Wahl der Finanzierungsgestaltung ist die persönliche Lebensplanung mit einzubeziehen.

Sofern z.B. eine private Baufinanzierung noch geplant wird, macht es Sinn, die Praxisfinanzierung möglichst langfristig zu gestalten.

Statt der üblichen Praxiskreditlaufzeiten über 5, 10, 12 Jahren ist eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren anzustreben. Dadurch wird die Tilgung des Praxisdarlehens zeitlich gestreckt und es verbleibt mehr Liquidität für eine schnellere Tilgung/Ansparung  der privaten Baufinanzierung.

Nutzung von Steuervorteilen :

Die Zinsen für die Praxisfinanzierung sind im Gegensatz zu den Zinsen für eine private Baufinanzierung steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar.

Nutzung der AfA aus der Praxisinvestition für die private Entschuldung:

Ebenso können die Steuervorteile aus der AFA (Absetzung für Abnutzung) aus  der Praxisfinanzierung, die eigentlich zur Praxiskredittilgung vorgesehen sind,  für die schnellere private Entschuldung genutzt werden.

 

Welche Kreditart kommt für mich in Frage? Lesen Sie dies in Teil 2 unseres Blogbeitrags.

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