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Welche Kreditart kommt für mich in Frage?

 

Teil 2 unseres Praxisfinanzierungs-Blogbeitrags. Teil 1 verpasst? Kein Problem! Den finden Sie hier.

Die Finanzierung einer Arztpraxis kann auf verschiedene Arten erfolgen, und es gibt eine Vielzahl von Finanzierungsformen und -arten, die je nach individuellen Bedürfnissen und Umständen gewählt werden können. Von klassischen Bankkrediten über Förderprogramme bis hin zu eigenen finanziellen Mitteln bieten sich unterschiedliche Wege, um den Kapitalbedarf für die Gründung, Übernahme oder den Ausbau einer Praxis zu decken. In diesem Artikel werden verschiedene Finanzierungsformen und -arten vorgestellt, um Ihnen bei der Entscheidung für die passende Finanzierungslösung für Ihre Arztpraxis zu helfen.

Annuitätendarlehen

Gleichbleibende Raten wobei  der Zinsanteil sinkt bei gleichzeitiger Erhöhung des Tilgungsanteils über die Laufzeit. Die jeweilige Restschuld vermindert sich durch die laufende Tilgung.

Diese Raten bestehen aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil und bleiben über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant. Während zu Beginn der Laufzeit der Zinsanteil hoch und der Tilgungsanteil niedrig ist, verhält es sich gegen Ende umgekehrt. Am Ende der Laufzeit ist das Darlehen vollständig getilgt. Annuitätendarlehen werden häufig für Immobilienfinanzierungen verwendet.

Tilgungsdarlehen

Tilgungsdarlehen sind z.B. öffentliche Finanzierungsmittel (KfW Darlehen, NRW Bank Darlehen, usw.). Hier besteht ihr Kapitaldienst aus gleichbleibenden Tilgungsraten und fallende Zinsraten. Die jeweilige Restschuld vermindert sich durch die laufende Tilgung.

Kleiner Tipp: Die KfW fördert Ihre Praxisfinanzierung mit günstigen Krediten und auch Zuschüssen für die Gründungsberatung. KfW Darlehen sind erhältlich über viele Banken, die auch die Abwicklung übernehmen. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zu Fördermitteln.

Endfälliges Darlehen /Tilgungsaussetzungsdarlehen:

Gleichbleibende Zinsraten und Ansparung der Tilgungsleistung über ein Tilgungsinstrument (z.B. Lebens/Rentenversicherung, Fondssparplan,….).

Die Darlehenshöhe bleibt hierbei bis zur vollständigen Ablösung durch das Tilgungsinstrument bei Laufzeitende gleich.

Endfälliges Darlehen Beispiel Existenzgründung Artpraxis Bankkredit

Zu beachten ist, dass die Ablaufleistung des Tilgungsersatzes ausreicht, um die Darlehensschuld abzulösen.

Eine Finanzierung mit einer Lebens/Rentenversicherung als Tilgungsersatz ist in der Regel teurer als ein Darlehen mit laufender Tilgung. Hier sollte ein etwaiges Zinsdifferenzgeschäft nicht der ausschlaggebende Punkt für die Wahl der Finanzierungsmethode sein.

Sinnvoll ist diese Tilgungsart jedoch mit Einschluss einer Beitragsbefreiung bei Eintritt von Berufsunfähigkeit. Im Falle der Berufsunfähigkeit wird der Beitrag zur Tilgungspolice von der Versicherungsgesellschaft übernommen und belastet nun nicht mehr den berufsunfähigen  Zahnarzt, der ohne Arbeitseinkommen kaum in der Lage ist, den Praxiskredit zu bedienen. Weiterhin kann eine Berufsunfähigkeitsrente zur Bedienung der Zinsbelastung eingeschlossen werden.

Möglichkeit für Sondertilgungen bei Bankkrediten:

Für Sondertilgungen während der Zinsbindungszeit können bei Bankdarlehen  Sondertilgungsvereinbarungen getroffen werden.

Diese Möglichkeit einer variableren Tilgungsgestaltung spiegelt sich dann in einem Zinsaufschlag von der Bank wider bzw. ist Verhandlungssache.

Wurde hierzu keine Vereinbarung getroffen, muss die Bank eine Sondertilgung nicht zulassen und verlangt bei Genehmigung eine Vorfälligkeitsentschädigung für den entgangenen Zinsgewinn.

Ein Sondertilgungsrecht für Sie als Kreditnehmer besteht jeweils auch bei einer längeren Zinsbindung von z.B. 20 Jahren einseitig vom Darlehensnehmer nach 10 Jahren.

Kontokorrent /Betriebsmittelfinanzierung:

Bei einem Betriebsmittel / Kontokorrentkredit handelt es sich um einen von der Bank eingeräumtes Kreditlimit für den kurzfristigen Kreditbedarf auf dem laufenden Praxiskonto. Dieser Rahmen kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden(zur Bedienung der Praxisausgaben. Zinsen sind nur für die jeweilige Inanspruchnahme zu zahlen und Rückzahlungen sind jederzeit möglich.

Ein Kontokorrentkredit ist ein teures Finanzierungsinstrument. Noch teurer wird eine Überziehung der vereinbarten Kontokorrentlinie. Hier berechnet die Bank zzgl. zu den hohen Zinsen (6-10%) weitere Überziehungszinsen.

Mittels einer frühzeitigen Ertrags-und Liquiditätsplanung z.B. durch den Steuerberater lässt sich der voraussichtliche Kontokorrentrahmen bestimmen.                                                                     

Sofern ein gewisser Bodensatz einer  KK Inanspruchnahme nicht zeitnah ausgeglichen werden kann, empfiehlt sich eine Umfinanzierung der Kontokorrentinanspruchnahme in ein längerfristiges Darlehen. Diese Möglichkeit sollte bei der Darlehensgestaltung vor Unterschrift im Kreditprotokoll der Bank vereinbart sein.

Sicherheiten:

Obligatorische Sicherheiten bei der Praxisfinanzierung sind:

  • Abtretung der KZV Ansprüche
  • Sicherungsübereignung der Praxiseinrichtung
  • Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen (Risiko Lebensversicherungen und bei endfälligen Darlehen auch die Erlebensfallansprüche)

Zusätzlich möchte die Bank gern auch eine Ehegattenbürgschaft sowie wenn möglich eine dingliche Absicherung. Z.B. über eine Grundbucheintragung.

Diese beiden Absicherungen gilt es bei der Bankverhandlung zu vermeiden.

Lesen Sie dies in Teil 3 unseres Blogbeitrags, welche Versicherungen eine Rolle bei der Praxisfinanzierung spielen.

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